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Seit 1998 Fontanestadt
Sport in Neuruppin
Die Benutzung der Tennisplätze inklusive aller dazugehörigen Anlagen wie Umkleide und Sanitärräume, Klubhaus usw. erfolgt für alle auf eigene Gefahr. Der Tennisverein übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung. Spieler, die den Platz bzw. das Eigentum des Vereines beschädigen, haften für diese Schäden und können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Für Kinder sind die Eltern haftbar.
1. Die Einhaltung der Tennisplatzordnung ist für jede Spielerin/jeden Spieler verbindlich.
2. Spielberechtigt sind nur Mitglieder, die ihren Beitrag bezahlt haben.
3. Der Tennisplatz darf nur mit Tennisschuhen, in entsprechender Kleidung und nur für den Tennisspielbetrieb betreten werden.
4. Der Tennisplatz muss freigegeben und bespielbar sein. Die Entscheidung ob der Platz bespielbar ist oder nicht, obliegt dem Vorstand bzw. dem Platzwart. Unbespielbare Plätze werden entsprechend gekennzeichnet.
5. Die Spielzeit beträgt auf den Plätzen 60 Minuten für Einzelspiel und 90 Minuten für Doppelspiele inklusive Platzpflege. Ein Weiterspielen nach Beendigung der Spielzeit ist nur dann gestattet, wenn keine anderen Mitglieder und keine Gastspieler warten.
6. Bei Trockenheit ist der Platz vor und nach dem Spiel ausreichend zu bewässern.
7. Die Plätze sind nach dem Spiel von außen nach innen kreisförmig abzuziehen. Sind beim Spiel gröbere Unebenheiten oder Löcher entstanden, müssen diese vor dem Abziehen ausgebessert werden. Die Linien müssen mit den vorhandenen Besen gesäubert werden. Die Geräte sind nach der Benutzung wieder ordnungsgemäß abzustellen bzw. aufzuhängen. Die Linienbesen sind immer aufzuhängen bzw. auf dem Stiel abzustellen.
8. Trainigszeiten von Kindern und Jugendlichen werden jährlich in Abstimmung zwischen den Trainern und dem Vorstand festgelegt.
9. Der Spielbetrieb des Nebenplatzes darf nicht gestört werden. Lautes Rufen ist zu unterlassen.
10. Das gesamte Clubhaus darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Im Interesse aller Klubmitglieder ist vor allem aus Kostengründen Energie zu sparen. Deshalb ist beim Verlassen der Umkleide- u. Sanitärräume immer das Licht auszuschalten und auf abgedrehte Brausen und Wasserhähne zu achten. Tennisausrüstung inkl. Bekleidung, Schuhe, Taschen, und Waschzeug sollten nicht in den Umkleidekabinen bzw. im Klubhaus liegen bleiben. Für Kleidung und Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
11. Gastspieler - Alle Mitglieder werden gebeten, Gastspieler in die Anlage einzuweisen und diese so gut es geht zu unterstützen. Die Spielgebühr für Gäste beträgt 10.00 € pro Stunde und Platz.
Wenn mit dem Vorstand nichts anderes vereinbart wurde, ist dieser Betrag vor Spielbeginn mit einem entsprechenden Beleg (Datum und Name) in dem Briefkasten im Clubhaus zu deponieren. Gastspiele dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Plätze nicht von Mitgliedern beansprucht werden.
12. Die Spielerin bzw. der Spieler, welche/r als letzte/r die Sportanlage verlässt, ist verpflichtet, alle zur Anlage gehörigen Räumlichkeiten (Vereinsheim, Tennisanlage) abzuschließen.
Wenn alle Mitglieder, Spielerinnen und Spieler diese Punkte beachten, haben alle eine einwandfreie Tennisanlage.